Sonntag, Mai 20, 2012
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Schielleitener Verein

Verwaltungsgerichte NEU

Verwaltungsgerichte im Parlament beschlossen

Nach Jahrzehnten der Diskussion bekommt Österreich ab 2014 erstmals echte Verwaltungsgerichte, die damit die übliche zweite Instanz in Behördenwegen werden. Alle fünf Parlamentsparteien tragen die Verfassungsnovelle mit.
Die mehr als 120 Berufungssenate und Sonderbehörden werden mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen. In jedem Bundesland wird ein Verwaltungsgericht erster Instanz eingerichtet, im Bund ein Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden gegen die Bundesverwaltung und darüber hinaus ein Bundesfinanzgericht. Von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausgenommen bleiben lediglich reine Gemeindeangelegenheiten.
Die elf neuen Gerichte werden die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS), den Unabhängigen Finanzsenat, das Bundesvergabeamt, den Asylgerichtshof und zahlreiche sonstige Sonderbehörden des Bundes ersetzen - vom Agrarsenat über die Disziplinarkommissionen der verschiedenen Berufsstände bis zur Datenschutzkommission. Dazu kommen Dutzende Landesbehörden und jene Abteilungen der Ministerien und der Landesregierungen, die derzeit Berufungsverfahren abwickeln und die damit ebenfalls überflüssig werden.
Der Instanzenzug ist künftig grundsätzlich zweistufig: Wer gegen einen Bescheid einer Behörde berufen will, muss sich nicht mehr an die nächsthöhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor das unabhängige Verwaltungsgericht ziehen. Oberste Instanz bleibt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der damit auch wieder für Asylsachen zuständig wird. Anrufbar wird er aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sein - etwa wenn uneinheitliche Rechtsprechung vorliegt oder der Rechtsfrage eine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Dass sich etwa die Länder damit durchgesetzt haben, dass die Verwaltungsgerichte - zum Unterschied von der ursprünglichen Idee für einheitliche Bundesgerichte - vor allem ihnen „gehören“, stieß auf heftige Kritik. Die möglichen unterschiedlichen Dienst- und Besoldungsrechte für die Verwaltungsrichter sah etwa die Richtervereinigung im Vorfeld des Beschlusses als Beweis für die „zögerliche Haltung“ der Politik, wenn es um die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit gehe.
Weitgehend offen sind auch die Fragen nach der Stellung von Bürgern und anderen Beschwerdeführern im Verfahren. So braucht es den Buchstaben des Gesetzes nach in Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof künftig keinen Anwalt, die Rechtswirklichkeit wird die anwaltliche Vertretung jedoch ratsam machen - mit entsprechenden Kosten. Im Hinblick auf die finanzielle Belastung haben sich zudem Forderungen nach vollem Kostenersatz für den Beschwerdeführer - auch wenn die Behörde auf voller Linie „verliert“ - nicht durchgesetzt.
Gerade seitens der nun aufzulösenden Unabhängigen Verwaltungssenate wurde ebenfalls gewarnt, dass die Reform der Verwaltungsgerichte jeden Bürger viel unmittelbarer betreffe als etwa die Straf- und Zivilgerichte. Jeder Bürger müsse das Recht haben, sich gegen Verwaltungsakte zur Wehr zu setzen. Die Verwaltungsrichter wiederum betonten, die Novelle sei nur „ein kleiner Aufholschritt“, Österreich sei beim Rechtsschutz in der Verwaltung „europaweit Schlusslicht“.

Symposiumspräsentationen

Alle Unterlagen des heurigen Schielleitener Symposiums sind für registrierte Benutzer ab sofort im Downloadbereich unter dem Punkt "Präsentationen" zu finden.

9. Schielleitener Fitnesslauf

9. Schielleitener Fitnesslauf am Freitag den 15. Juni 2012 in Wien-Mauer beim Pappelteich

ab 16:00 Uhr Eintreffen beim Pappelteich und Startnummernausgabe

16:30 Uhr Start des Kinderlaufs

16:45 Uhr Start der weiteren Bewerbe

18:00 Uhr Zielschluss

ab 18:30 Uhr Eintreffen beim Heurigen Edlmoser

anschließend Siegerehrung

Ausschreibung:

Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Vereins “Schielleitener Führungskräfte der österreichischen Zoll- und Steuerverwaltung

sowie deren Freunde” und alle Laufbegeisterten aus der Finanzverwaltung.

Start/Ziel: Bereich Pappelteich, Wien 23, Ende Anton-Krieger-G.

Die Strecken sind markiert. Bitte unbedingt bei der Rennbesprechung vor dem Lauf teilnehmen!

Nennung bis 8. Juni 2012 bei Helgar Thomic–Sutterlüti bzw. Annemarie Müller

Es ist kein Startgeld zu entrichten.

Kinderlauf (bis JG 2002):

Hier beträgt die Streckenlänge ca. 600 Meter

Die ersten Drei erhalten Pokale.

Nordic Walking und Hobbylauf:

Hier beträgt die Streckenlänge ca. 3 km (1 Runde).

Die ersten drei Damen und Herren erhalten Pokale.

Fitnesslauf:

Hier beträgt die Streckenlänge ca. 6 km. (2 Runden).

Die ersten drei Damen und Herren erhalten Pokale.

Sportlauf:

Hier beträgt die Streckenlänge ca. 9 km. (3 Runden).

Klasseneinteilung:

Frauen Männer (Gäste)

Männer Hauptklasse Frauen (Gäste)

Männer Senioren (ab JG 1963)

Umkleide- und Duschmöglichkeiten:

Werden zeitgerecht bekannt gegeben - voraussichtlich in den Räumlichkeiten des Gymnasiums St. Ursula

Labung mit Bananen, Mineralwasser und isotonischen Getränken gibt es im Start-Zielbereich.

Die Überreichung der Preise wird etwa um 19:30 Uhr im Heurigenlokal Edlmoser, Maurer Lange Gasse 123, 1230 Wien stattfinden.

Die Konsumation wird zum Teil vom Veranstalter übernommen.

Die Laufrunde ist frei vom Straßenverkehr. Exklusiv für die Veranstaltung gesperrt ist diese nicht. Wir bitten deshalb Rücksicht auf

Wanderer, Radfahrer und andere Läufer zu nehmen.

Über die Anton-Krieger-Gasse ist eine Zufahrt bis in unmittelbare Nähe des Starts möglich.